Staplerschein

Staplerschein-Ausbildung für Bediener von Gabelstaplern

„Staplerfahren kann doch jeder!“ Der sorglose Einsatz ungelernten Personals auf Staplern verursacht unnötige Risiken in Ihrem Betrieb. Viele durch Stapler verursachte Sach- und Personenschäden sind vermeidbar durch eine Schulung der Bedienerinnen und Bediener.

  • Rechtliche Grundlagen

    Auf Grund der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften darf ein Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen (Stapler) beauftragen, die

    • mind. 18 Jahre alt sind,
    • für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind
    • die im Führen des Staplers ausgebildet sind und geprüft wurden.
    •  
    Der Lehrgang „Ausbildung Staplerfahrer“ vermittelt die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit Staplern.

    Als Unternehmer erfüllen Sie gleichzeitig die unternehmerische Verpflichtung gem.#
    • DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge (BGV D 27) und
    • DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925) : Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand.

  • Inhalt

    Rechtliche Grundlagen
    Unfallgeschehen
    Arten von Flurförderzeugen
    Anforderungen an den Bediener von Gabelstaplern
    Standsicherheit
    Technik, Tragfähigkeit
    Sicherheitseinrichtungen
    Sondereinsätze
    Wartung und Pflege
    Funktions- und Sicherheitsprüfung
    Abschlussfragen (Theoretische Prüfung)
    Praktische Fahrübungen (Praktische Prüfung)

  • Dauer

    1. Tag: theoretische Ausbildung und Prüfung
    
2. Tag: praktische Ausbildung und Prüfung


    Übrigens: Wir schulen Ihre Mitarbeiter auch vor Ort.

  • Abschluss

    Theoretische und Praktische Prüfung

    Staplerschein (Bedienerausweis)

    Zertifikat

  • Jährliche Unterweisung für Flurförderzeuge nach § 4 BGV A1

    Dauer:  1/2 Tag