Zweiräder und Dreiräder unter 5,5 PS (4 kW), die nicht schneller als 45 km/h sind und maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum aufweisen, sowie leichte vierrädrige Straßen-Quads.
02
Führerscheinklasse A1
Zwei und dreirädrige Krafträder. Zweirädrige Krafträder dürfen einen max. Hubraum von 125 Kubikzentimetern und eine Nennleistung von 15 PS (11 kW) haben. Dabei darf das Leistungs-Leergewichtverhältnis 0,1 Kilowatt pro Kilogramm nicht überstiegen werden. Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen maximal 20 PS (15 kW) haben.
03
Führerscheinklasse A2
Alle Krafträder bis 47,5 PS (35 kW) Leistung enthalten, bei denen das Leistungs-Leergewichtverhältnis 0,2 Kilowatt pro Kilogramm nicht übersteigt.
04
Führerscheinklasse A
Alle für den Straßenverkehr zugelassenen Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge.